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    EU-Richtlinie6 Min.Aktualisiert: 03.06.2026

    Entgelttransparenzrichtlinie 2026: Was Arbeitgeber jetzt vorbereiten sollten

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verändert, wie Arbeitgeber Gehälter begründen, dokumentieren und auf Nachfrage erklären müssen. Wer erst startet, wenn die erste Auskunftsanfrage kommt, verliert wertvolle Zeit: Vergleichsgruppen, Gehaltsbänder und Entscheidungsgründe müssen vorher sauber stehen.

    Welche Pflichten zuerst relevant werden

    Ab der nationalen Umsetzung müssen Arbeitgeber transparente Vergütungsinformationen bereitstellen. Dazu gehören Gehaltsspannen vor der Einstellung, Auskunftsrechte im bestehenden Arbeitsverhältnis und je nach Unternehmensgröße regelmäßige Berichte zum Gender Pay Gap.

    Für viele Unternehmen ist nicht die Berechnung allein das Problem, sondern die Nachvollziehbarkeit: Warum wurde Person A in Band 3 eingeordnet? Welche objektiven Kriterien erklären Unterschiede? Wo wurde eine Erhöhung sachlich begründet?

    Warum Excel als Nachweis schnell an Grenzen kommt

    Excel kann Gehaltslisten abbilden, aber selten belastbare Entscheidungsverläufe. In der Praxis liegen Dateien verteilt, Versionen widersprechen sich und Begründungen stehen in E-Mails, Notizen oder gar nicht.

    Ein prüfbarer Nachweis braucht konsistente Jobprofile, klare Gehaltsbänder, dokumentierte Entscheidungen und einen Änderungsverlauf, der später nicht beliebig umgeschrieben werden kann.

    Ein realistischer 30-Tage-Startplan

    Beginnen Sie mit den Rollen, die im Unternehmen am häufigsten vorkommen. Definieren Sie Vergleichsgruppen, prüfen Sie bestehende Gehaltsbänder und dokumentieren Sie die wichtigsten Entgeltentscheidungen der letzten Monate nach.

    Danach sollten HR und Geschäftsführung festlegen, wer Auskunftsanfragen bearbeitet, welche Daten intern sichtbar sind und wie neue Entscheidungen künftig begründet werden.

    Kurz zusammengefasst

    • Vergleichsgruppen und Gehaltsbänder vor der ersten Anfrage klären.
    • Entscheidungsgründe zentral dokumentieren, nicht nur in E-Mails.
    • Zugriffe auf Einzelgehälter eng begrenzen und nachvollziehbar halten.