Wenn jemand nach Gehältern fragt
— oder klagt:
Sie haben die Antworten.
Halten Sie für jede Gehaltsentscheidung den sachlichen Grund fest — aus Ihrer bestehenden Excel-Liste, ohne IT und ohne Vergütungsexperten. Am Ende haben Sie einen Nachweis, den Sie der Geschäftsführung oder einem Prüfer hinlegen können.
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Wie groß ist Ihr Gehaltsunterschied?
Zwei Durchschnittsgehälter genügen — Sie sehen sofort, ob der Unterschied über der 5-%-Schwelle der EU-Richtlinie liegt.
6,7 %Über 5 % — erklärungsbedürftig, aber nicht automatisch ein Verstoß. Eine sachliche Begründung kann den Unterschied rechtfertigen.
Markierung = 5-%-Schwelle der EU-Richtlinie
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleichwertig heißt nicht: gleicher Jobtitel.
Zwei ganz unterschiedliche Tätigkeiten können denselben Wert haben — darüber entscheiden vier Kriterien, nicht die Bezeichnung. Ein Beispiel:
Lagerlogistik
Sachbearbeitung Einkauf
11 : 11 Punkte — gleiche Wertigkeit, verschiedene Tätigkeit.
Gleichwertige Arbeit verlangt nach der EU-Richtlinie vergleichbare Bezahlung — auch wenn die beiden Rollen auf den ersten Blick nichts gemein haben.
Qualifikation
Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung, die die Rolle verlangt.
Verantwortung
Verantwortung für Menschen, Budget, Ergebnisse und Entscheidungen.
Belastung
Körperliche und psychische Anforderungen, Konzentration, Termindruck.
Arbeitsbedingungen
Umgebung, Schichtarbeit, Reisen, belastende Bedingungen.
Die Ausgangslage
Entgelttransparenz wird einklagbar —
die Beweislast liegt bei Ihnen.
Die neue Realität ist nicht „noch ein HR-Formular". Beschäftigte bekommen stärkere Auskunftsrechte, Bewerbende sollen Gehaltsinformationen früher erhalten und im Streitfall kann sich die Beweislast drehen. Wer dann nur Gehaltslisten, Bauchgefühl und alte E-Mail-Threads hat, rekonstruiert unter Druck.
Was die EU-Richtlinie jetzt von Ihnen verlangtWo es in der Praxis teuer wird
- !Ein Mitarbeiter fragt nach dem Gehaltsunterschied — und Sie haben nur Excel-Tabellen
- !Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass fair bezahlt wird — nicht der Mitarbeiter
- !Niemand hat die einzelnen Gehaltsentscheidungen je sauber begründet aufgeschrieben
- !Verteilte Excel-Dateien lassen sich im Ernstfall nicht als Nachweis vorzeigen
Aus der Praxis
Stimmen aus dem Mittelstand.
“Unsere Gehälter lagen in mehreren Excel-Dateien — im Ernstfall hätten wir nichts Belastbares vorweisen können. Heute ist jede Entscheidung begründet festgehalten. Kommt eine Anfrage, haben wir die Antwort dokumentiert.”
HR-Leitung
Industrieunternehmen · ~190 Mitarbeitende
190
Mitarbeitende lückenlos dokumentiert
“Wir haben keine eigene Vergütungsabteilung. klargehalt führt strukturiert durch Jobprofile, Bänder und Begründungen — am Ende haben wir einen prüfbaren Nachweis an einem Ort, den wir auch der Geschäftsführung vorlegen können.”
Personalleitung
Dienstleistung · ~220 Mitarbeitende
220
Mitarbeitende, ein Nachweis
Wissen
Antworten, nach denen HR-Teams suchen.
Kurz erklärt, sauber strukturiert und auf die Fragen rund um Entgelttransparenz, Pay Gap und Gehaltsbänder ausgerichtet.
Alle Ratgeber ansehenHäufige Fragen
Fragen & Antworten.
Die EU-Frist (Juni 2026) ist abgelaufen — was heißt das für mich?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie war bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Mitarbeitende bekommen damit das Recht zu erfahren, ob sie im Vergleich fair bezahlt werden. Im Streitfall müssen Sie als Arbeitgeber belegen, dass keine Benachteiligung vorliegt — nicht der Mitarbeiter. klargehalt hält Ihre Gehaltsentscheidungen so fest, dass Sie diese Antworten parat haben.
Ich arbeite bisher nur mit Excel — reicht das nicht?
Verteilte Excel-Dateien lassen sich im Ernstfall kaum als Nachweis vorzeigen, weil die Begründung einzelner Gehaltsentscheidungen fehlt. klargehalt übernimmt Ihre vorhandenen Listen und hält zu jeder Entscheidung den sachlichen Grund fest — an einem Ort, nachvollziehbar.
Wie lange dauert die Einrichtung — und brauche ich dafür IT?
Nein, Sie brauchen keine IT. Sie laden Ihre vorhandenen Excel-Listen, und klargehalt führt Sie Schritt für Schritt durch den Rest — ohne IT-Projekt und ohne Schulung.
Werden unsere Gehaltsdaten sicher gespeichert?
Ja. Ihre Gehaltsdaten werden DSGVO-konform in Europa gespeichert. Ihre Daten sind strikt von anderen Firmen abgeschottet, und niemand im Haus sieht die Gehälter einzelner Personen.
Können Mitarbeiter ihre Gehälter im System sehen?
Nein. Mitarbeitende haben keinen Zugang zum System und sehen keine Einzelgehälter. Auskunftsanfragen laufen über Sie als HR — Sie behalten die Kontrolle, wer was erfährt. Das entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie und der DSGVO.
Gibt es einen Vertrag mit Mindestlaufzeit?
Nein. Sie zahlen monatlich und können jederzeit kündigen. Wir verzichten bewusst auf lange Mindestlaufzeiten — unsere Kunden sollen bleiben, weil klargehalt Mehrwert liefert, nicht wegen Vertragsbindung.
Bereit?
Haben Sie die Antworten,
bevor jemand fragt.
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