Gender-Pay-Gap-Rechner
Wie groß ist der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern in einer Ihrer Vergleichsgruppen — und liegt er über der 5-%-Schwelle der EU-Entgelttransparenzrichtlinie? Zwei Durchschnittswerte genügen.
5 %
Schwelle pro Gruppe
EU 2023/970
Entgelttransparenz
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Tragen Sie beide Durchschnittsgehälter ein — das Ergebnis erscheint sofort.
So funktioniert die 5-%-Schwelle der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) verpflichtet Arbeitgeber, Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern offenzulegen und erklären zu können. Der zentrale Maßstab ist ein Lohngefälle von mindestens 5 % in einer Kategorie gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Erreicht der Unterschied diese 5 % und lässt er sich nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren — etwa Dienstalter, Leistung, Qualifikation oder Berufserfahrung — rechtfertigen, muss der Arbeitgeber ihn innerhalb von sechs Monaten korrigieren. Andernfalls wird eine Gemeinsame Entgeltbewertung gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung verpflichtend.
Wichtig: Die 5 % beziehen sich auf Vergleichsgruppen gleichwertiger Arbeit, nicht auf den Gesamtdurchschnitt des Unternehmens. Genau deshalb reicht eine einzelne, ruhig wirkende Gesamtzahl nicht aus — Sie müssen gruppenweise vergleichen und jeden auffälligen Unterschied begründen können.
Erst gleichwertige Arbeit bestimmen
Ein Gehaltsunterschied ist nur dann relevant, wenn beide Gehälter für gleichwertige Arbeit stehen. Ob zwei Rollen gleichwertig sind, entscheidet eine Bewertung nach vier Kriterien — nicht der Jobtitel.
Zum Stellenbewertungs-ToolHäufige Fragen
Wie berechne ich den Gender Pay Gap?
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Gehalt von Männern und Frauen, geteilt durch das höhere der beiden Durchschnitte, ausgedrückt in Prozent. Für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zählt der Unterschied innerhalb einer Kategorie gleichwertiger Arbeit, nicht der Gesamtdurchschnitt des Unternehmens.
Was bedeutet die 5-%-Schwelle der EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Artikel 10 der Richtlinie nennt einen Unterschied von mindestens 5 % — genau 5,0 % genügen also bereits. Lässt sich dieser Unterschied in einer Gruppe gleicher oder gleichwertiger Arbeit nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Gründe erklären und wird er nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung verpflichtend.
Ist ein Unterschied ab 5 % automatisch rechtswidrig?
Nein. Ein Unterschied ist zulässig, wenn er auf objektiven, geschlechtsneutralen Faktoren wie Dienstalter, Leistung, Qualifikation oder Berufserfahrung beruht — vorausgesetzt, Sie können das nachvollziehbar und prüfbar belegen.
Speichert der Rechner meine Gehaltsdaten?
Nein. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Gehaltsdaten an einen Server übertragen oder gespeichert.
Gilt die 5-%-Schwelle für den Gesamtdurchschnitt aller Mitarbeitenden?
Nein. Sie gilt pro Vergleichsgruppe gleichwertiger Arbeit. Ein unauffälliger Gesamtwert kann einzelne auffällige Gruppen verdecken — deshalb müssen Gehälter gruppenweise verglichen werden.