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    Leisten zwei Rollen gleichwertige Arbeit?

    Gleichwertige Arbeit ist der Begriff, an dem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie das gleiche Entgelt festmacht — nicht der Jobtitel, nicht die Abteilung. Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2023/970 nennt dafür vier Kriterien: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Bewerten Sie zwei Rollen und sehen Sie, ob sie auf einer Stufe stehen.

    Kompetenzen

    Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung, die die Rolle verlangt.

    Verantwortung

    Verantwortung für Menschen, Budget, Ergebnisse und Entscheidungen.

    Belastung

    Körperliche und psychische Anforderungen, Konzentration, Termindruck.

    Arbeitsbedingungen

    Umgebung, Schichtarbeit, Reisen, belastende Bedingungen.

    Kompetenzen

    Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung, die die Rolle verlangt.

    Rolle A

    Rolle B

    Verantwortung

    Verantwortung für Menschen, Budget, Ergebnisse und Entscheidungen.

    Rolle A

    Rolle B

    Belastung

    Körperliche und psychische Anforderungen, Konzentration, Termindruck.

    Rolle A

    Rolle B

    Arbeitsbedingungen

    Umgebung, Schichtarbeit, Reisen, belastende Bedingungen.

    Rolle A

    Rolle B

    Bewerten Sie beide Rollen in allen vier Kriterien — das Ergebnis erscheint sofort.

    Gleichwertige Arbeit: die vier Kriterien

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt gleiches Entgelt nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit. Ob zwei Rollen gleichwertig sind, entscheidet nicht ihr Name, sondern eine Bewertung anhand von vier objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien.

    Kompetenzen

    Welche Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung verlangt die Rolle?

    Verantwortung

    Verantwortung für Menschen, Budget, Ergebnisse und Entscheidungen.

    Belastung

    Körperliche und psychische Anforderungen, Konzentration und Termindruck.

    Arbeitsbedingungen

    Arbeitsumgebung, Schichtarbeit, Reisen und belastende Bedingungen.

    Erst wenn feststeht, welche Rollen gleichwertig sind, lässt sich ein Entgeltunterschied überhaupt einordnen: Der gesetzliche Maßstab von mindestens 5 % gilt ausschließlich innerhalb einer Gruppe gleichwertiger Arbeit. Ein Unterschied zwischen ungleichwertigen Rollen ist dagegen sachlich erklärbar.

    Wie Sie aus den vier Kriterien belastbare Vergleichsgruppen bilden — und was bei sehr kleinen Gruppen zu beachten ist — steht Schritt für Schritt im Artikel Gleichwertige Arbeit: Vergleichsgruppen bilden und begründen.

    Nächster Schritt

    Stehen zwei gleichwertige Rollen fest? Dann vergleichen Sie deren durchschnittliche Gehälter und prüfen Sie die 5-%-Schwelle.

    Zum Gender-Pay-Gap-Rechner

    Häufige Fragen

    Was bedeutet gleichwertige Arbeit nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

    Gleichwertige Arbeit liegt vor, wenn zwei Tätigkeiten anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien — Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen — einen vergleichbaren Wert haben, auch wenn die Aufgaben selbst ganz unterschiedlich sind. Der Jobtitel allein ist nicht maßgeblich.

    Welche vier Kriterien nennt die Richtlinie für gleichwertige Arbeit?

    Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2023/970 nennt sie wörtlich: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Eine Rolle wird über alle vier Kriterien zusammen eingestuft, nicht über eines allein.

    Reicht der gleiche Jobtitel, um gleichen Lohn zu verlangen?

    Nein. Entscheidend ist nicht der Titel, sondern die Gleichwertigkeit der Anforderungen. Zwei unterschiedlich benannte Rollen können gleichwertig sein — und zwei gleich benannte können unterschiedlich gewertet werden.

    Ist diese Bewertung rechtsverbindlich?

    Nein. Das Tool gibt einen ersten Anhaltspunkt. Eine belastbare Stellenbewertung verlangt eine einheitliche, dokumentierte Einstufung aller Rollen nach denselben Kriterien — nachvollziehbar und prüfbar.

    Warum ist gleichwertige Arbeit für die Entgelttransparenz wichtig?

    Weil der gesetzliche Maßstab — der Entgeltunterschied von mindestens 5 % — nur innerhalb von Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit gilt. Ohne eine saubere Bewertung der Gleichwertigkeit lässt sich ein Entgeltunterschied weder einordnen noch verteidigen.